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Gerichtlich zugelassener Sachverständiger

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Rechtssicher ermittelt.

Ob Erbschaft, Trennung, Finanzamt oder Verkauf: Ein Gutachten von Christian Peissig gibt Ihnen einen Wert, der standhält – gegenüber Miterben, Ämtern und Gerichten.

  • Gerichtlich zugelassen – regelmäßig für Gerichte tätig
  • Persönliche Besichtigung vor Ort
  • Transparenter Festpreis – vorab besprochen
  • Anfrage in 60 Sekunden – Rückruf innerhalb von 24 Stunden
Christian Peissig

Christian Peissig

Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung

Zert. Immobiliensachverständiger DIN EN ISO/IEC 17024

Schritt 1 von 4ca. 60 Sekunden

Wofür brauchen Sie das Gutachten?

Der Anlass bestimmt, welche Art von Gutachten nötig ist.

Wann Sie ein Gutachten brauchen

Sechs Gründe, aus denen unsere Kunden kommen

Der Anlass entscheidet darüber, wie ausführlich das Gutachten sein muss – und wie viel es kostet. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was Sie wirklich brauchen.

Erbschaft & Schenkung

Ein neutraler Wert, auf den sich alle Erben berufen können – und den das Finanzamt akzeptiert.

Trennung & Scheidung

Grundlage für den Zugewinnausgleich oder die Auszahlung des Partners.

Finanzamt & Steuer

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts gegenüber der pauschalen Bewertung des Finanzamts.

Verkauf

Ein belastbarer Preis, mit dem Sie selbstbewusst in Verhandlungen gehen.

Finanzierung

Wertnachweis für Bank oder Kreditinstitut – sauber dokumentiert.

Anderer Anlass

Betreuung, Zwangsversteigerung, Bilanzierung oder schlicht Klarheit für Sie selbst.

Christian Peissig, Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ihr Ansprechpartner

Christian Peissig

  • Dipl. Immobilienfachwirt
  • Zert. Immobiliensachverständiger DIN EN ISO/IEC 17024

Seit Jahren bewertet Christian Peissig Immobilien in der Region – für Erbengemeinschaften, Trennungen, das Finanzamt und vor dem Verkauf. Er ist gerichtlich zugelassen und erstellt regelmäßig Gutachten für Gerichte; was dort standhält, hält auch in Ihrer Sache stand. Den lokalen Markt kennt er nicht aus Datenbanken, sondern aus der täglichen Arbeit vor Ort. Jedes Gutachten erstellt er persönlich, nachvollziehbar und in einer Sprache, die auch ohne Fachstudium verständlich ist.

  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Gerichtlich zugelassen – erstellt regelmäßig Gutachten für Gerichte
  • Persönliche Besichtigung – kein reines Schreibtisch-Gutachten
  • Nachvollziehbare Herleitung nach ImmoWertV
  • Direkter Ansprechpartner von der Anfrage bis zur Übergabe
20+
Jahre Erfahrung am regionalen Markt
100 %
persönlich erstellte Gutachten
24 h
Rückmeldung auf Ihre Anfrage

So läuft es ab

Drei Schritte bis zu Ihrem Gutachten

  1. 01

    Anfrage & Erstgespräch

    Sie schildern uns in wenigen Klicks Ihren Anlass. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden an und klären, welche Art von Gutachten Sie wirklich brauchen – und was es kostet.

  2. 02

    Termin vor Ort

    Christian Peissig besichtigt die Immobilie persönlich, nimmt Maße, Zustand und Besonderheiten auf und sichtet die Unterlagen. Dauer: meist ein bis zwei Stunden.

  3. 03

    Gutachten in Ihren Händen

    Sie erhalten ein schriftliches, nachvollziehbar hergeleitetes Gutachten – auf Wunsch zusätzlich als PDF. Rückfragen besprechen wir persönlich.

Leistungen

Welches Gutachten passt zu Ihrem Anlass?

Sie zahlen einen Festpreis, den wir vor Beginn der Arbeit gemeinsam festlegen – keine Stundenabrechnung, keine Nachforderungen.

Kurzgutachten

auf Anfrage

Kompakte Wertermittlung für den privaten Gebrauch – etwa zur Orientierung in der Familie oder vor dem Verkauf.

  • Besichtigung vor Ort
  • Kompakte schriftliche Ausarbeitung
  • Für private Zwecke
Angebot anfordern
Am häufigsten gefragt

Verkehrswertgutachten

auf Anfrage

Das vollständige Gutachten nach § 194 BauGB – für Finanzamt, Gericht, Erbengemeinschaft und Behörden.

  • Umfassende Besichtigung & Dokumentation
  • Herleitung nach ImmoWertV
  • Für Ämter und Gerichte geeignet – gerichtlich zugelassener Sachverständiger
  • Persönliche Erläuterung des Ergebnisses
Angebot anfordern

Gewerbe & Sonderobjekte

auf Anfrage

Mehrfamilienhäuser, Gewerbeeinheiten und Objekte, die sich nicht in ein Raster pressen lassen.

  • Ertragswertverfahren
  • Individuelle Bewertung
  • Angebot nach Erstgespräch
Angebot anfordern

Häufige Fragen

Das fragen uns unsere Kunden am häufigsten

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Das hängt von Objektart, Größe und Zweck des Gutachtens ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis – keine Stundenabrechnung, keine Überraschungen auf der Rechnung.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel liegt das fertige Gutachten wenige Wochen nach dem Ortstermin vor – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Bei Fristen gegenüber Finanzamt oder Gericht sprechen Sie uns bitte direkt an, dann planen wir entsprechend.

Was ist der Unterschied zu einer kostenlosen Maklerbewertung?

Eine Maklerbewertung ist eine Einschätzung des voraussichtlich erzielbaren Verkaufspreises – hilfreich für die Vermarktung, aber rechtlich nicht belastbar. Ein Verkehrswertgutachten ist eine gutachterliche Ermittlung nach gesetzlich definierten Verfahren und wird von Ämtern und Gerichten als Nachweis anerkannt.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Typischerweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und – bei Eigentumswohnungen – Teilungserklärung sowie die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Was fehlt, besorgen wir auf Wunsch für Sie.

Kann der Wert rückwirkend ermittelt werden?

Ja. Gerade bei Erbfällen ist der Wert zum Todestag entscheidend, nicht der heutige. Eine rückwirkende Bewertung ist möglich, erfordert aber zusätzliche Recherche – das besprechen wir im Erstgespräch.

Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?

Ein Verkehrswertgutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG dienen. Entscheidend sind Verfahren und Nachvollziehbarkeit – genau darauf ist unsere Ausarbeitung ausgelegt. Eine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall kann niemand geben.

Sind Sie gerichtlich zugelassen?

Ja. Christian Peissig ist gerichtlich zugelassen und erstellt regelmäßig Gutachten im Auftrag von Gerichten. Für Sie heißt das: Ihr Gutachten entsteht nach denselben Maßstäben, die vor Gericht Bestand haben.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Schwerpunkt ist die Region rund um unsere Standorte. Für Objekte außerhalb sprechen Sie uns gerne an – wir sagen ehrlich, ob wir der richtige Ansprechpartner sind.

Ist die Anfrage verbindlich?

Nein. Über das Formular schildern Sie uns nur Ihren Fall. Im anschließenden Telefonat klären wir den nötigen Umfang und nennen Ihnen den Festpreis – erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.

Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie – in 60 Sekunden angefragt

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Christian Peissig ruft Sie innerhalb von 24 Stunden an und nennt Ihnen den Festpreis für Ihr Gutachten.